Schulmitwirkung
Mit dieser kleinen Übersicht wollen wir auf die vielfältigen Mitwirkungsmöglichkeiten hinweisen,
die Eltern in der Schule haben.
Klassenpflegschaft (alle Erziehungsberechtigten der Klasse)
– wählt Vorsitzende und VertreterIn für die Klassenkonferenz
– berät über Bildung und Erziehung in der Klasse
Klassenkonferenz (alle LehrerInnen der Klasse)
– berät und entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse
– entscheidet über Leistungsbewertung (ohne Eltern) und einfache Ordnungsmaßnahmen (mit Eltern)
Schulpflegschaft (alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften)
– wählt 5 ElternvertreterInnen in die Schulkonferenz
Die/Der Schulpflegschaftsvorsitzende ist kraft ihres/seines Amtes Mitglied der Schulkonferenz.
– berät die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
– vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten
Lehrerkonferenz (alle LehrerInnen der Schule
– wählt 6 LehrervertreterInnen in die Schulkonferenz
– berät die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule<
– entscheidet in Angelegenheiten, die ausschließlich LehrerInnen betreffen
Schulkonferenz (6 Eltern + 6 LehrerInnen + SchulleiterIn)
– entscheidet in allen wesentlichen Schulangelegenheiten
– Einrichtung von Betreuungsangeboten
– Einführung von Lernmitteln
– Durchführung von Schulveranstaltungen und Klassenfahrten
– Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften