Schulmitwirkung

Mit dieser kleinen Übersicht wollen wir auf die vielfältigen Mitwirkungsmöglichkeiten hinweisen,

die Eltern in der Schule haben.

Klassenpflegschaft  (alle Erziehungsberechtigten der Klasse)

– wählt Vorsitzende und VertreterIn für die Klassenkonferenz

– berät über Bildung und Erziehung in der Klasse

Klassenkonferenz  (alle LehrerInnen der Klasse)

– berät und entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse

– entscheidet über Leistungsbewertung (ohne Eltern) und einfache Ordnungsmaßnahmen (mit Eltern)

Schulpflegschaft  (alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften)

– wählt 5 ElternvertreterInnen in die Schulkonferenz

Die/Der Schulpflegschaftsvorsitzende ist kraft ihres/seines Amtes Mitglied der Schulkonferenz.

– berät  die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule

– vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten

Lehrerkonferenz  (alle LehrerInnen der Schule

– wählt 6 LehrervertreterInnen in die Schulkonferenz

– berät die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule<

– entscheidet in Angelegenheiten, die ausschließlich LehrerInnen betreffen

Schulkonferenz (6 Eltern + 6 LehrerInnen + SchulleiterIn)

– entscheidet in allen wesentlichen Schulangelegenheiten

– Einrichtung von Betreuungsangeboten

– Einführung von Lernmitteln

– Durchführung von Schulveranstaltungen und Klassenfahrten

– Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften