Beurlaubung

Wenn Kinder aus wichtigen Gründen die Schule nicht besuchen können, stellen die Eltern spätestens 2 Wochen vorher einen Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung. Beurlaubungen im Anschluss an Ferienzeiten sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gestattet