Eine Kooperation mit der Musikschule Kamp-Lintfort


„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein kulturelles Bildungsprogramm in Grund- und Förderschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Durchgeführt wird JeKits an unserer Schule in Kooperation mit der Musikschule Kamp-Lintfort. 

JeKits ist zum Schuljahr 2015/16 als landesweites Nachfolgeprogramm von „Jedem Kind ein Instrument“ (kurz JeKi) gestartet und wird durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziert. 

Koordinatorin: Heike Richter

Das 1. JeKits-Jahr

(JeKits 1) bietet eine musikalische Grundbildung für alle Kinder einer JeKits-Schule als Einstieg in das gemeinsame Musizieren.

  • Jedes Kind erhält eine Unterrichtsstunde pro Woche im Klassenverband.
  • Der Unterricht wird von einem Tandem bestehend aus einer Lehrkraft der Schule und einer Lehrkraft des außerschulischen Bildungspartners (z. B. der Musikschule) erteilt.
  • Der Unterricht findet innerhalb der Stundentafel statt.
  • Der Unterricht ist verpflichtend und kostenfrei

Ab dem 2. JeKits-Jahr

Ab dem zweiten JeKits-Jahr wird auf den im ersten JeKits-Jahr gelernten Inhalten aufgebaut.

  • Jedes Kind erhält zwei Unterrichtsstunden pro Woche.
  • Der Unterricht wird von Lehrkräften des außerschulischen Bildungspartners (z. B. der Musikschule) erteilt.
  • Die Unterrichtsform richtet sich nach dem gewählten Schwerpunkt der Schule.
  • Im Schwerpunkt Instrumente erhält jedes Kind ein kostenloses Leihinstrument.
  • Der Unterricht bedarf einer Anmeldung.
  • Kosten: 25 Euro im Monat.

Ab dem 3. Jahr - Elterninformation

Anmeldung und Vertrag

Die Teilnahme am JeKits-Programm ist ab dem 2. JeKits-Jahr kostenpflichtig und bedarf einer Anmeldung über die Musikschule in Kamp-Lintfort. Zur Anmeldung geht es hier: 

Kosten

Die Kosten betragen ab dem 2. JeKits-Jahr 25 Euro im Monat. Im 3. JeKits Jahr betragen sie 35€ im Monat.

Eine finanziell schwierige Situation soll auch weiterhin kein Grund sein, bei JeKits nicht mitzumachen. Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und ähnliche Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Ausbildungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind von den Teilnahmebeiträgen befreit. Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie teil, so fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an, für jedes weitere Kind muss die Hälfte gezahlt werden